ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand 09/2024

1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Nutzungsumfang
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: AGB) sind Vertragsinhalt des Vertrages zwischen MIPPA – Music Institute (im Folgenden kurz: Anbieter) und dem Kunden.

1.2. Kunde
Kunde im Sinn dieser AGB sind jene Personen, die mit dem Anbieter eine aufrechte Unterrichtsvereinbarung haben.

1.3. Vertragsgegenstand
Der Kunde ist berechtigt, während der aufrechten Vertragsdauer im Institut des Anbieters die dort zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände, Geräte und die mit der Vereinbarung verbundenen Leistungen während der vereinbarten Kurszeit unter Aufsicht einer Lehrperson zu nutzen. Zusätzliche Leistungen, die im vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nicht enthalten sind, sind vom Kunden gesondert zu den angebotenen Preisen zu bezahlen.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Antrag
Eine Unterrichtsvereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt ausschließlich aufgrund eines geschriebenen Antrages des Kunden (persönlich, E- Mail oder online) zustande, der vom Anbieter angenommen wird. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebotes zustande. Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres können nur mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten Kurse in Anspruch nehmen.
Die Aufnahme erfolgt nach individueller Terminvereinbarung/Unterzeichnung des Unterrichtsvertrages. Sie ist für einen Gruppenunterricht speziell zum 1. Oktober und zum 1. Februar möglich; für Einzelunterricht sind Aufnahmetermine im laufenden Kursjahr zu jedem Monatsersten zwischen September und Juni möglich.

2.2. Mindestvertragslaufzeit sind 2 Monate bzw. 6 Unterrichtseinheiten. Während dieser Zeit kann der Vertrag von beiden Seiten bis spätestens 8 Tage vor Ende des zweiten Monats gekündigt werden. 

2.3. Die Kursgebühr für die ersten beiden Monate (Mindestvertragslaufzeit) sowie die Aufnahmegebühr sind zusammen im Voraus zu bezahlen. (SEPA Lastschrift) unabhängig davon, ob man sich im Halbjahres- oder Jahresabo befindet.

2.4. Für den Schlagzeugunterricht und Klavierunterricht, steht jedem Kunden ein Instrument in den Räumen des Instituts zur Verfügung.

 

INSTITUTS- UND UNTERRICHTSZEITEN

3.1. Das MIPPA Kursjahr (12 Monate) beinhaltet 36 Kurseinheiten. Ein halbes Kursjahr (6 Monate) beinhaltet 18 Kurseinheiten.  

3.2. Die Festsetzung eines fixen Kurstermins erfolgt nach persönlicher Absprache.

 

4. UNTERRICHTSAUSFALL

4.1. Die gesetzlichen Schulferien/Feiertage (s. Ferien-/Feiertagsordnung der Bundesländer) sind unterrichtsfrei. Die Benutzung des Kursraumes ist in den Ferien nur auf Anfrage möglich.

4.2. Für Unterrichts-/Übungsstunden, die ein Kunde aus eigenem Verschulden versäumt, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Unterrichts-/Übungsraumgebühren oder auf Ersatzstunden. Dies gilt auch für unverschuldet versäumte Stunden des
Kunden (z.B. bei Krankheit, beruflich etc.).

4.3. Eine Unterbrechung der Kursstunden/Übungsstunden (auch bei Krankheit des
Kunden) kann nur nach schriftlicher Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist (s. Ziff. 6) erfolgen.

4.4. Im Falle einer Kursunterbrechung entfällt bei Wiederaufnahme des Kurses/der
Übungsstunden die Berechnung einer neuen Aufnahmegebühr. Ehemalige MIPPA-
Kunden werden bei ihrem Wiedereinstieg neuen Kunden gegenüber vorgezogen.

4.5. Sollte der Kurs infolge von Krankheit/sonstiger unvermeidbarer Verhinderung der Lehrkraft nicht stattfinden, können Ersatzlehrkräfte zur Verfügung gestellt oder ausgefallene Stunden nachgeholt werden.

4.6. Sollten bei Ausfall des Kurses wegen Verhinderung der Lehrkraft keine Ersatztermine gefunden werden und dadurch weniger als 36 bzw. 18 Unterrichtseinheiten im Jahr/Halbjahr stattfinden, werden die entsprechenden Gebühren auf Antrag erstattet. Es besteht kein Anspruch auf Kurse durch eine bestimmte Lehrkraft.

4.7. Ab der 37. Kurseinheit im Jahr bzw. der 19. Kurseinheit im Halbjahr, besteht kein Anspruch mehr auf Ersatztermine oder Erstattung von Gebühren bei ausgefallenen Stunden durch unvermeidbare Verhinderung der Lehrkraft.

4.8. Veranstaltet die Schule Workshops, so findet in dieser Zeit kein Kurs statt. Kunden, deren regulärer Kurs aus diesem Grunde ausfällt, bekommen einen Nachholtermin, d.h. Ersatzstunden.

 

5. DAUER/KÜNDIGUNG

5.1. Jahresabo: Eine Kündigung ist ausschließlich am Ende der zwölf Monate möglich. Wird am Ende des Jahresabos der Vertrag nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um weitere 12 Monate.

5.2. Die Kündigungsfrist beträgt mit Ausnahme der in Ziff. 2.2 abweichenden Regelungen 1 Monat zum Monatsende. Eine Kündigung muss schriftlich bis spätestens 1. des zwölften bzw. sechsten Monats zugegangen sein und wird ab dem 1. des darauffolgenden Monats wirksam.

5.3. Halbjahresabo: Eine Kündigung ist ausschließlich am Ende der sechs Monate möglich. Wird am Ende des Halbjahresabos der Vertrag nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um weitere 6 Monate.

5.4. Die Kündigung wird vom Institut schriftlich bestätigt.

 

6. BEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG

6.1. Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt Euro 30,-

6.2. Die monatlichen Beiträge sind (kalkulatorisch) auf ein vollständiges Schuljahr bzw. Semester mit 12 bzw. 6 Monaten bezogen: die Beiträge sind als 1/12 bzw. 1/6 eines Jahres- bzw. Semesterbeitrages zu verstehen und pauschal jeden Monat, unabhängig von Urlaub/Ferien/Feiertagen, zu bezahlen (auch bei Monaten mit 5 selben Wochentagen).

6.3. Die Beiträge beinhalten die vereinbarten Kurse, sowie die Teilnahme an den Konzerten.

6.4. Diese Beiträge beinhalten nicht das persönliche Kursmaterial des Kunden (Noten etc.) ebenso nicht die Kosten für Zusatzkurse (z.B. Workshops/Studiokurs etc.) Zusatzkurse sind dem aktuellen Aushang sowie der MIPPA Website bzw. Social Media zu entnehmen und können auf Anfrage belegt werden.

6.5. Fälligkeit der monatlichen Kursbeiträge
Die monatlichen Kursbeiträge sind jeweils im Voraus am Monatsersten für den
jeweiligen Kalendermonat fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

6.6. Kosten bei Rückbuchungen
Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung aus Verschulden der zahlungspflichtigen Person nicht möglich, ist diese verpflichtet, dem Anbieter den dadurch entstandenen Aufwand, insbesondere zusätzlich anfallende Kosten, zu ersetzen.

6.7. Zahlungsverzug
Der Kunde hat dem Anbieter im Fall eines schuldhaften Zahlungsverzuges 5 % Verzugszinsen p.a. und die Kosten der zweckentsprechenden, notwendigen und angemessenen Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen zu ersetzen.

6.8. Wertsicherung – Indexierung der Kursbeiträge
Der monatliche Kursbeitrag wird wertgesichert auf der Basis des vom österreichischen statistischen Zentralamt
veröffentlichten Index der Verbraucherpreise 2020 („VPI 2020“) oder eines an dessen Stelle tretenden Index.
Ausgangsbasis ist der für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichte Index. Der Kursbeitrag wird einmal jährlich im Kalendermonat des ursprünglichen Vertragsabschlusses angepasst (z.B. bei Vertragsabschluss im Oktober 2021 wird der Vertrag jährlich im Oktober angepasst.). Der Kursbeitrag ändert sich im gleichen Ausmaß wie sich der im Monat der Vertragsanpassungen aktuell verfügbare Indexwert gegenüber der Ausgangsbasis verändert hat. Der neu berechnete Kursbeitrag gilt ab dem auf die Berechnung und der Verständigung des Kunden über die Neuberechnung folgenden Monat.

 

7. ERFÜLLUNGSORT/GERICHTSSTAND
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht; Erfüllungsort für alle Rechte/Pflichten dieses Vertrages ist der Unterrichtsort. Für Schüler/innen mit ausschließlich ausländischem Sitz gilt dies entsprechend; in diesem Fall ist der Kursort des Instituts auch der Gerichtsstand. Dies gilt auch für alle Schüler/innen, sofern sie Vollkaufleute sind oder nach Vertragsabschluss ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt einer etwaigen Klage nicht bekannt ist.

 

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Der Anbieter haftet für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen (§ 1313a ABGB) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Die Haftung des Anbieters für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen, außer im Fall von Personenschäden sowie sonstiger Schäden, wenn diese sonstigen Schäden daraus resultieren, dass der Anbieter oder dessen Erfüllungsgehilfen vertragliche Hauptpflichten verletzten. Vertragliche Hauptpflichten des Anbieters sind jene Pflichten, die dem Kunden die Nutzung der in den vom Anbieter betriebenen Institut zur Verfügung gestellten Leistungen im in der Unterrichtsvereinbarung festgelegten Umfang ermöglichen. Die Bestimmungen des Produkthaftpflichtgesetzes bleiben unberührt. Es besteht kein gesonderter Versicherungsschutz; es sind die Haus- und Brandschutzordnungen der jeweiligen Unterrichtsstätten strikt zu beachten. Für Verluste/Beschädigung der vom Kunden in die Kursräume eingebrachten Gegenstände wird keine Haftung übernommen, es sei denn, es wird nach dem Gesetz zwingend gehaftet. Der Kunde wird notwendige Versicherungen selbst rechtzeitig vorab abschließen.

 

9. DATENSCHUTZ
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden, werden auf der Datenschutzerklärung des Anbieters (abrufbar auf [Link]) zur Verfügung gestellt.

 

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1. Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen des Anbieters mit allfälligen eigenen Gegenforderungen aufzurechnen. Dies gilt nicht, wenn die Forderung des Anbieters im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung der Kunde steht, die Forderung des Kunden gerichtlich festgestellt oder vom Anbieter anerkannt wurde oder der Anbieter zahlungs- unfähig ist.

10.2. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen einem Mitglied und dem Anbieter unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt.

10.3. Abrufbarkeit der AGB
Die AGB des Anbieters sind in der aktuellen Fassung auf der Internetseite des Anbieters abrufbar.

10.4. Änderung der AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung nicht wesentliche Vertragspflichten des Kunden bzw. des Anbieters betrifft und die Änderung beziehungsweise Abweichung dem Kunden zumutbar ist, besonders, weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Wesentliche Vertragspflicht des Kunden ist die Verpflichtung zur Bezahlung des Unterrichtsbeitrages, wesentliche Vertragspflicht des Anbieters die Verpflichtung, dem Kunden die Nutzung der in den vom Anbieter betriebenen Institut zur Verfügung gestellten Leistungen im in der Unterrichtsvereinbarung festgelegten Umfang zu ermöglichen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Anbieter den Kunden über die geplanten Änderungen informiert und der Kunde nicht innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden gemeinsam mit der Information über die geplanten Änderungen auch darauf hinzuweisen, dass die Änderungen der AGB für den Kunden wirksam und damit verbindlich werden, wenn dieser keinen Widerspruch innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Mitteilung erhebt.