ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand 03/2023
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Nutzungsumfang
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: AGB) sind Vertragsinhalt des Vertrages zwischen
MIPPA – Music Institute (im Folgenden kurz: Anbieter) und dem/der Schüler/in bzw. Vetragspartner/in.
1.2. Schüler/in bzw. Vertragspartner/in
Schüler bzw. Vertragspartner im Sinn dieser AGB sind jene Personen, die mit dem Anbieter eine aufrechte Unterrichtsvereinbarung haben.
1.3. Vertragsgegenstand
Die/der Schülerin/Schüler ist berechtigt, während der aufrechten Vertragsdauer im Institut des Anbieters die dort zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände, Geräte und die mit der Unterrichtsvereinbarung verbundenen Leistungen während der vereinbarten Unterrichtszeit unter Aufsicht einer Lehrperson zu nutzen. Zusätzliche Leistungen, die im vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nicht enthalten sind, sind von dem/der Vertragspartner/Vertragspartnerin gesondert zu den angebotenen Preisen zu bezahlen.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte unserer Datenverarbeitung.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Antrag
Eine Unterrichtsvereinbarung zwischen dem Anbieter und eines/einer Schülers/Schülerin kommt ausschließlich aufgrund eines geschriebenen Antrages des/ Vertragspartners/Vertragspartnerin (persönlich, E-Mail oder online) zustande, der vom Anbieter angenommen wird. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebotes zustande. Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres können nur mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten Kurse in Anspruch nehmen.
Die Aufnahme erfolgt nach individueller Terminvereinbarung/Unterzeichnung des Unterrichtsvertrages. Sie ist für einen Gruppenunterricht speziell zum 1. Oktober und zum 1. Februar möglich; für Einzelunterricht sind Aufnahmetermine im laufenden Kursjahr zu jedem Monatsersten zwischen Oktober und Juni möglich.
2.2. Mindestvertragslaufzeit sind 2 Monate. Während dieser Zeit kann der Vertrag von beiden Seiten bis spätestens 8 Tage vor Ende des zweiten Monats gekündigt werden. Bei Kündigung innerhalb der acht Tage, tritt eine einmonatige Kündigungsfrist in Kraft – gilt für das Monatsabo.
2.3. Die Kursgebühr für die ersten beiden Monate (Mindestvertragslaufzeit) sowie die Aufnahmegebühr sind zusammen im Voraus zu bezahlen. (SEPA Lastschrift) unabhängig davon, ob man sich im Monats- oder Jahresabo befindet.
2.4. Für den Schlagzeugunterricht und Klavierunterricht, steht jedem Schüler/jeder Schülerin ein Instrument in den Räumen des Instituts zur Verfügung.
3. INSTITUTS- UND UNTERRICHTSZEITEN
3.1. Das MIPPA Unterrichtsjahr beinhaltet 36 Kurseinheiten.
3.2. Die Festsetzung eines fixen Unterrichtstermins erfolgt nach persönlicher Absprache.
4. UNTERRICHTSAUSFALL
4.1. Die gesetzlichen Schulferien/Feiertage (s. Ferien-/Feiertagsordnung der Bundesländer) sind unterrichtsfrei.
Die Benutzung des Unterrichtsraumes ist in den Ferien nur auf Anfrage möglich.
4.2. Für Unterrichts-/Übungsstunden, die ein/e Schüler/in aus eigenem Verschulden versäumt, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Unterrichts-/Übungsraumgebühren oder auf Ersatzstunden. Dies gilt auch für unverschuldet versäumte Stunden des Schülers/der Schülerin (z.B. bei Krankheit, beruflich etc.).
4.3. Eine Unterbrechung der Unterrichtsstunden/Übungsstunden (auch bei Krankheit des Schülers/der Schülerin) kann nur nach schriftlicher Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist (s. Ziff. 6) erfolgen.
4.4. Im Falle einer Unterrichtsunterbrechung entfällt bei Wiederaufnahme des Unterrichts/der Übungsstunden die Berechnung einer neuen Aufnahmegebühr. Ehemalige MIPPA-Schüler/innen werden bei ihrem Wiedereinstieg neuen Schülern/Schülerinnen gegenüber vorgezogen.
4.5. Sollte der Unterricht infolge von Krankheit/sonstiger unvermeidbarer Verhinderung der Lehrkraft nicht stattfinden, können Ersatzlehrkräfte zur Verfügung gestellt oder ausgefallene Stunden nachgeholt werden.
4.6. Sollten bei Ausfall des Unterrichts wegen Verhinderung der Lehrkraft keine Ersatztermine gefunden werden und dadurch weniger als 36 Unterrichtseinheiten im Jahr stattfinden, werden die entsprechenden Gebühren auf Antrag erstattet. Es besteht kein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft.
4.7. Ab der 37. Unterrichtseinheit im Jahr besteht kein Anspruch mehr auf Ersatztermine oder Erstattung von Gebühren bei ausgefallenen Stunden durch unvermeidbare Verhinderung der Lehrkraft.
4.8. Veranstaltet die Schule Workshops, so findet in dieser Zeit kein Unterricht statt. Schüler/innen, deren reguläre Unterrichtsstunde aus diesem Grunde ausfällt, bekommen einen Nachholtermin, d.h. Ersatzstunden.
5. DAUER/KÜNDIGUNG
5.1. Jahresabo: Eine Kündigung ist ausschließlich am Ende der zwölf Monate möglich. Wird am Ende des Jahresabos der Unterrichtsvertrag nicht gekündigt, verlängert sich der Unterrichtsvertrag stillschweigend um weitere 12 Monate.
5.2. Die Kündigungsfrist beträgt mit Ausnahme der in Ziff. 2.2 abweichenden Regelungen 1 Monat zum Monatsende. Eine Kündigung muss schriftlich bis spätestens 1. des zwölften Monats zugegangen sein und wird ab dem 1. des darauffolgenden Monats wirksam.
5.3. Monatsabo: nach der 2-monatigen Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag zu jedem 1. des darauffolgenden Monats unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Zu berücksichtigen ist, dass die Kursgebühren auf 12 Monate aufgeteilt sind. Das heißt, der/die Schüler/in muss bei Kündigung des Vertrages, den fehlenden Kursbeitrag der einzelnen Stunden, der dadurch entsteht, begleichen. (Ziffer 6.2)
5.4. Die Kündigung wird vom Institut schriftlich bestätigt.
6. BEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG
6.1. Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt Euro 30,-
6.2. Die monatlichen Beiträge sind (kalkulatorisch) auf ein vollständiges Schuljahr mit 12 Monaten bezogen: die Beiträge sind als 1/12 eines Jahresbeitrages zu verstehen und pauschal jeden Monat, unabhängig von Urlaub/Ferien/Feiertagen, zu bezahlen (auch bei Monaten mit 5 selben Wochentagen).
6.3. Die Beiträge beinhalten die vereinbarten Unterrichtsstunden, sowie die Teilnahme an den Konzerten.
6.4. Diese Beiträge beinhalten nicht das persönliche Unterrichtsmaterial des Schülers/der Schülerin (Noten etc.) ebenso nicht die Kosten für Zusatzkurse (z.B. Workshops/Studiokurs etc.) Zusatzkurse sind dem aktuellen Aushang sowie der MIPPA Website bzw. Social Media zu entnehmen und können auf Anfrage belegt werden.
6.5. Fälligkeit der monatlichen Kursbeiträge
Die monatlichen Kursbeiträge sind jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
6.6. Kosten bei Rückbuchungen
Der/die Vertragspartnerin ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein/ihr Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung aus Verschulden der zahlungspflichtigen Person nicht möglich, ist diese verpflichtet, dem Anbieter den dadurch entstandenen Aufwand, insbesondere zusätzlich anfallende Kosten, zu ersetzen.
6.7. Zahlungsverzug
Der/die Vertragspartner/in hat dem Anbieter im Fall eines schuldhaften Zahlungsverzuges 5 % Verzugszinsen p.a. und die Kosten der zweckentsprechenden, notwendigen und angemessenen Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen zu ersetzen.
6.8. Wertsicherung – Indexierung der Kursbeiträge
Der monatliche Kursbeitrag wird wertgesichert auf der Basis des vom österreichischen statistischen Zentralamt
veröffentlichten Index der Verbraucherpreise 2020 („VPI 2020“) oder eines an dessen Stelle tretenden Index.
Ausgangsbasis ist der für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichte Index. Der Kursbeitrag wird einmal jährlich im Kalendermonat des ursprünglichen Vertragsabschlusses angepasst (z.B. bei Vertragsabschluss im Oktober 2021 wird der Vertrag jährlich im Oktober angepasst.). Der Kursbeitrag ändert sich im gleichen Ausmaß wie sich der im Monat der Vertragsanpassungen aktuell verfügbare Indexwert gegenüber der Ausgangsbasis verändert hat. Der neu berechnete Kursbeitrag gilt ab dem auf die Berechnung und der Verständigung des/der Vertragspartners/Vertragspartnerin über die Neuberechnung folgenden Monat.
7. ERFÜLLUNGSORT/GERICHTSSTAND
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht; Erfüllungsort für alle Rechte/Pflichten dieses Vertrages ist der Unterrichtsort. Für Schüler/innen mit ausschließlich ausländischem Sitz gilt dies entsprechend; in diesem Fall ist der Unterrichtsort der Schule auch der Gerichtsstand. Dies gilt auch für alle Schüler/innen, sofern sie Vollkaufleute sind oder nach Vertragsabschluss ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt einer etwaigen Klage nicht bekannt ist.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Der Anbieter haftet für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen (§ 1313a ABGB) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Die Haftung des Anbieters für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen, außer im Fall von Personenschäden sowie sonstiger Schäden, wenn diese sonstigen Schäden daraus resultieren, dass der Anbieter oder dessen Erfüllungsgehilfen vertragliche Hauptpflichten verletzten. Vertragliche Hauptpflichten des Anbieters sind jene Pflichten, die dem/der Vertragspartner/in die Nutzung der in den vom Anbieter betriebenen Institut zur Verfügung gestellten Leistungen im in der Unterrichtsvereinbarung festgelegten Umfang ermöglichen. Die Bestimmungen des Produkthaftpflichtgesetzes bleiben unberührt. Es besteht kein gesonderter Versicherungsschutz; es sind die Haus- und Brandschutzordnungen der jeweiligen Unterrichtsstätten strikt zu beachten. Für Verluste/Beschädigung der von Schülern/Schülerinnen in die Unterrichtsräume eingebrachten Gegenstände wird keine Haftung übernommen, es sei denn, es wird nach dem Gesetz zwingend gehaftet. Der/die Schüler/in wird notwendige Versicherungen selbst rechtzeitig vorab abschließen.
9. DATENSCHUTZ
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten des/der Schülers/Schülerin, Vertragspartners/Vertragspartnerin werden auf der Datenschutzerklärung des Anbieters (abrufbar auf [Link]) zur Verfügung gestellt.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1. Aufrechnungsverbot
Der/die Vertragspartner/in ist nicht berechtigt, Forderungen des Anbieters mit allfälligen eigenen Gegenforderungen aufzurechnen. Dies gilt nicht, wenn die Forderung des Anbieters im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung des/der Vertragspartners/Vertragspartnerin steht, die Forderung des/der Vertragspartners/Vertragspartnerin gerichtlich festgestellt oder vom Anbieter anerkannt wurde oder der Anbieter zahlungs- unfähig ist.
10.2. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen einem Mitglied und dem Anbieter unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt.
10.3. Abrufbarkeit der AGB
Die AGB des Anbieters sind in der aktuellen Fassung auf der Internetseite des Anbieters abrufbar.
10.4. Änderung der AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung nicht wesentliche Vertragspflichten des/der Vertragspartners/Vertragspartnerin bzw. des Anbieters betrifft und die Änderung beziehungsweise Abweichung dem/der Vertragspartner/in zumutbar ist, besonders, weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Wesentliche Vertragspflicht des/der Vertragspartners/Vertragspartnerin ist die Verpflichtung zur Bezahlung des Unterrichtsbeitrages, wesentliche Vertragspflicht des Anbieters die Verpflichtung, dem/der Vertragspartner/Vertragspartnerin die Nutzung der in den vom Anbieter betriebenen Institut zur Verfügung gestellten Leistungen im in der Unterrichtsvereinbarung festgelegten Umfang zu ermöglichen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Anbieter den/die Vertragspartner/Vertragspartnerin über die geplanten Änderungen informiert und der/die Vertragspartner/Vertragspartnerin nicht innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter ist verpflichtet, den/die Vertragspartner/Vertragspartnerin gemeinsam mit der Information über die geplanten Änderungen auch darauf hinzuweisen, dass die Änderungen der AGB für den/die Vertragspartner/Vertragspartnerin wirksam und damit verbindlich werden, wenn diese/r keinen Widerspruch innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Mitteilung erhebt.